Klassenpflegschaft
Alle Eltern einer Klasse bilden die Klassenpflegschaft.
Die Klassenpflegschaft wählt aus ihrer Mitte zu Beginn des Schuljahres eine Vorsitzende oder einen Vorsitzenden und eine Stellvertreterin oder einen Stellvertreter.
Die Klassenpflegschaft dient der Zusammenarbeit von Eltern, Lehrerinnen und Lehrern, Schülerinnen und Schülern. Dazu gehören die Informationen und der Meinungsaustausch über Angelegenheiten der Schule, vor allem aber über die Unterrichts- und Erziehungsarbeit in der Klasse (z.B. Hausaufgaben, Leistungsüberprüfung, AGs oder Schulveranstaltungen).
Die Klassenpflegschaftsvorsitzenden sind automatisch Mitglieder der Schulpflegschaft. Diese wählen wiederum sechs Vertreter für die Schulkonferenz.
Schulpflegschaft
Die Schulpflegschaft vertritt die Interessen aller Eltern der Schule gegenüber der Schulleitung und den anderen Mitwirkungsgremien. Die Schulpflegschaft ist daher ein geeignetes Diskussionsforum, um unterschiedliche Auffassungen und Interessen der Eltern abzustimmen.
Mitglieder der Schulpflegschaft sind die Vorsitzenden der Klassenpflegschaften sowie deren Vertretung mit beratender Stimme.
Die Schulleiterin oder der Schulleiter soll beratend an der Sitzung teilnehmen.
Die Schulpflegschaft wählt eine/n Vorsitzende/n und bis zu drei Stellvertretungen.
Sie wählt außerdem die Elternvertretung für die Schulkonferenz.
Informationen der Schulleitung sollen so über die Vorsitzenden der Klassenpflegschaften an alle Eltern weitergegeben werden. Entscheidungen, die in der Schulkonferenz zu treffen sind, sollten vorher in der Schulpflegschaft besprochen und beraten werden. Die Schulpflegschaft kann auch eigene Anträge an die Schulkonferenz richten, über die dort abgestimmt wird.
Schulkonferenz
Die Schulkonferenz ist das oberste Mitwirkungsorgan der Schule.
Dort arbeiten die Vertreterinnen und Vertreter der Eltern und die Vertreter und Vertreterinnen der Lehrerinnen und Lehrer zusammen. Die Elternvertreter/innen wurden zuvor von der Schulpflegschaft, die Lehrerinnen und Lehrer von der Lehrerkonferenz gewählt.
Die Anzahl der Mitglieder dieser Konferenz hängt von der Größe der Schule ab.
Die Schulkonferenz hat an Schulen mit:
- bis zu 200 Schülerinnen und Schülern 6 Mitglieder,
- bis zu 500 Schülerinnen und Schülern 12 Mitglieder,
- mehr als 500 Schülerinnen und Schüler 18 Mitglieder.
Diese Mitglieder setzen sich zu gleichen Teilen aus Eltern- und Lehrervertretern zusammen. Den Vorsitz hat immer die Schulleitung, allerdings ohne Stimmrecht. Nur in Fällen, in der keine Einigung erzielt werden kann, zählt die Stimme der Schulleitung und entscheidet damit über das Ergebnis.
Die Schulkonferenz berät in grundsätzlichen Angelegenheiten der Schule und vermittelt bei Konflikten innerhalb der Schule. Sie kann Vorschläge und Anregungen an den Schulträger und an die Schulaufsichtsbehörde richten. Die vielfältigen Aufgaben der Schulkonferenz sind im Schulgesetz geregelt.
Gewählte Schulkonferenz im Schuljahr 2022/23
Vorsitz: Wiebke Lösenbeck-Schulte (Schulleiterin) | |
Vertreter:innen der Lehrerkonferenz | Vertreter:innen der Eltern |
Sabina Fey | Karsten Bohr |
Anika Frey | Nicole Bonacker |
Anna Frohne | Alexandra Gullone |
Julia Vogel | Michaela Gangler |
Diana Wurm | Johanna Gerke |
Nadja Wurm | Teresa Monfoletto |
beratend (mit Stimmrecht bei Anliegen der OGS): Sarah Gierse (Päd. Leitung OGS) |