Klassenpflegschaft

Alle Eltern einer Klasse bilden die Klassenpflegschaft.

Die Klassenpflegschaft wählt aus ihrer Mitte zu Beginn des Schuljahres eine Vorsitzende oder einen Vorsitzenden und eine Stellvertreterin oder einen Stellvertreter.
Die Klassenpflegschaft dient der Zusammenarbeit von Eltern, Lehrerinnen und Lehrern, Schülerinnen und Schülern. Dazu gehören die Informationen und der Meinungsaustausch über Angelegenheiten der Schule, vor allem aber über die Unterrichts- und Erziehungsarbeit in der Klasse (z.B. Hausaufgaben, Leistungsüberprüfung, AGs oder Schulveranstaltungen).
Die Klassenpflegschaftsvorsitzenden sind automatisch Mitglieder der Schulpflegschaft. Diese wählen wiederum sechs Vertreter für die Schulkonferenz.

 

Schulpflegschaft

Die Schulpflegschaft vertritt die Interessen aller Eltern der Schule gegenüber der Schulleitung und den anderen Mitwirkungsgremien. Die Schulpflegschaft ist daher ein geeignetes Diskussionsforum, um unterschiedliche Auffassungen und Interessen der Eltern abzustimmen.

Mitglieder der Schulpflegschaft sind die Vorsitzenden der Klassenpflegschaften sowie deren Vertretung mit beratender Stimme.

Die Schulleiterin oder der Schulleiter soll beratend an der Sitzung teilnehmen.

Die Schulpflegschaft wählt eine/n Vorsitzende/n und bis zu drei Stellvertretungen.
Sie wählt außerdem die Elternvertretung für die Schulkonferenz.

Informationen der Schulleitung sollen so über die Vorsitzenden der Klassenpflegschaften an alle Eltern weitergegeben werden. Entscheidungen, die in der Schulkonferenz zu treffen sind, sollten vorher in der Schulpflegschaft besprochen und beraten werden. Die Schulpflegschaft kann auch eigene Anträge an die Schulkonferenz richten, über die dort abgestimmt wird.

 

Schulkonferenz

Die Schulkonferenz ist das oberste Mitwirkungsorgan der Schule.

Dort arbeiten die Vertreterinnen und Vertreter der Eltern und die Vertreter und Vertreterinnen der Lehrerinnen und Lehrer zusammen. Die Elternvertreter/innen wurden zuvor von der Schulpflegschaft, die Lehrerinnen und Lehrer von der Lehrerkonferenz gewählt.

Die Anzahl der Mitglieder dieser Konferenz hängt von der Größe der Schule ab.
Die Schulkonferenz hat an Schulen mit:

  • bis zu 200 Schülerinnen und Schülern 6 Mitglieder,
  • bis zu 500 Schülerinnen und Schülern 12 Mitglieder,
  • mehr als 500 Schülerinnen und Schüler 18 Mitglieder.

Diese Mitglieder setzen sich zu gleichen Teilen aus Eltern- und Lehrervertretern zusammen. Den Vorsitz hat immer die Schulleitung, allerdings ohne Stimmrecht. Nur in Fällen, in der keine Einigung erzielt werden kann, zählt die Stimme der Schulleitung und entscheidet damit über das Ergebnis.

Die Schulkonferenz berät in grundsätzlichen Angelegenheiten der Schule und vermittelt bei Konflikten innerhalb der Schule. Sie kann Vorschläge und Anregungen an den Schulträger und an die Schulaufsichtsbehörde richten. Die vielfältigen Aufgaben der Schulkonferenz sind im Schulgesetz geregelt.

 

                           Gewählte Schulkonferenz im Schuljahr 2022/23

Vorsitz: Wiebke Lösenbeck-Schulte (Schulleiterin)
Vertreter:innen der Lehrerkonferenz Vertreter:innen der Eltern
Sabina Fey Karsten Bohr 
Anika Frey Nicole Bonacker 
Anna Frohne  Alexandra Gullone
Julia Vogel  Michaela Gangler
Diana Wurm Johanna Gerke
Nadja Wurm  Teresa Monfoletto
beratend (mit Stimmrecht bei Anliegen der OGS): Sarah Gierse (Päd. Leitung OGS)