Eine Beurlaubung von Kindern ist grundsätzlich möglich. Bis zu drei Tagen können die Klassenlehrer:innen ein Kind beurlauben.

Tage, die an Ferien grenzen, oder ein Zeitraum mit mehr als drei Tagen müssen von der Schulleitung genehmigt werden.

Der entsprechende Antrag ist mindestens eine Woche vor dem entsprechenden Zeitraum schriftlich, mit Begründung, an die Schule zu stellen.

Bitte beachten Sie, dass im Laufe der Grundschulzeit eine mehrmalige Beurlaubung Ihres Kindes nur in begründeten Ausnahmefällen möglich ist.

 

Antrag auf Beurlaubung von Schülern