Aus dem Runderlass des MSB NRW vom 23.12.2010:
Der Zeitrahmen offener Ganztagsschulen im Primarbereich (§ 9 Absatz 3 SchulG) erstreckt sich unter Einschluss der allgemeinen Unterrichtszeit in der Regel an allen Unterrichtstagen von spätestens 8 Uhr bis 16 Uhr, bei Bedarf auch länger, mindestens aber bis 15 Uhr. …
Im Hinblick auf die Teilnahme an außerunterrichtlichen Angeboten in offenen Ganztagsschulen stellen Schulen, Träger und Kommunen sicher, dass Schülerinnen und Schüler am herkunftssprachlichen Unterricht, an regelmäßig stattfindenden außerschulischen Bildungsangeboten (z.B. im Sportverein, in der Musikschule, beim Erlernen eines Musikinstruments), an ehrenamtlichen Tätigkeiten (z.B. in Kirchen und Religionsgemeinschaften, Vereinen und Jugendgruppen) sowie an Therapien oder an familiären Ereignissen teilnehmen können. In Absprache mit den Eltern sorgen sie dabei dafür, dass die Kontinuität der außerunterrichtlichen Angebote der Ganztagsschulen gewahrt bleibt. Hierbei ist darauf zu achten, dass eine dauerhafte und möglichst vollumfängliche Teilnahme an den Ganztagsangeboten gewährleistet und Regel und Ausnahme deutlich voneinander unterscheidbar sind.
Die Tagesabläufe der Kinder an der Attandarra-Schule sind abhängig von ihrem Stundenplan und ihren Lernzeiten.
Um Eltern und Kindern den oben genannten Spielraum bei der persönlichen Tagesgestaltung zu ermöglichen, können Sie in Absprache mit unserer Pädagogischen Leiterin Frau Gierse Ihr Kind an bis zu zwei Tagen pro Woche von der Anwesenheitspflicht befreien. Dazu bietet Frau Gierse individuelle Gespräche an.
Die Tagespläne aller Klassen im Schuljahr 2023/24 finden Sie hier:
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